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AGB's von RHEINGASSI

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Seminare / Workshops / sonstige Veranstaltungen
Anmeldung

 

Anmeldungen werden per Onlineformular oder Email angenommen.

 

Bei Anmeldungen über das Onlineformular oder E-mail ist pro Person ein Anmeldeformular auszufüllen. Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer dem Veranstalter den Abschluss des Vertrages verbindlich an.

 

Nach der Anmeldung wird der Interessent / Teilnehmer darüber informiert, ob dieser einen Teilnehmerplatz erhalten hat. Sollte die jeweilige Veranstaltung ausgebucht sein, erhält der Interessent einen Platz auf der jeweiligen Warteliste und rückt nach, sobald ein Platz frei wird.

 

Ein Platz auf der Warteliste garantiert keine Zusage zur Teilnahme an der entsprechenden Veranstaltung.

 

Sollte ein bereits vorher gebuchter Platz durch einen anderen Teilnehmer frei werden, erhält die nachgerückte Person eine Information nebst weiteren Unterlagen wie Anmeldebestätigung, AGBs und Anfahrtsbeschreibung per E-Mail zugesandt.

 

Eine Anmeldung wird dann verbindlich, sofern der Teilnehmer nicht vor Vergabe des Platzes an ihn mitgeteilt hat, dass er von der Warteliste entfernt werden möchte.

 

Der Teilnehmer erhält ca.  6-8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn die jeweilige Rechnung nebst Anfahrtsbeschreibung und ggf. weiterer Informationen.

 

Anfahrt / Rückfahrt

 

Die Kosten für die Anfahrt / Rückfahrt gehen grundsätzlich zu Lasten des Teilnehmers.

 

Übernachtung – Unterbringung des Teilnehmers / Speisen am Veranstaltungsort

 

Bei allen Seminaren und Veranstaltungen ist jeder Teilnehmer selbst für seine Unterbringung und Verpflegung zuständig. Bei einigen Veranstaltungen wird ein Mittagstisch angeboten.

 

RHEINGASSI (Veranstalter) ist hier von einer Schuld ausgenommen, sollte es durch unsachgemäße Aufklärung der jeweiligen Inhaltsstoffe bei Getränken und Speisen seitens des Herstellers zu Beschädigungen eines Teilnehmers durch die angebotenen Speisen kommen.

 

Ausfall von Veranstaltungen

 

Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl und / oder Krankheit des Referenten behält sich der Veranstalter (RHEINGASSI) vor, die geplante Veranstaltung abzusagen. Die bereits angemeldeten Teilnehmer werden umgehend textlich informiert und eingezahlte Beträge vollständig rückerstattet.

 

Alle weiteren entstandenen Kosten des Teilnehmers (eventuelle Flugkosten, Hotelkosten u. a.) gehen zu Lasten des Teilnehmers.

 

Stornierung durch Teilnehmer

 

Im Falle des Rücktritts nach dem Übersenden der Teilnahmebestätigung zur jeweils angemeldeten Veranstaltung kann der Veranstalter ohne weiteren Nachweis pauschalen Schadens- und Aufwendungsersatz für die getroffenen Vorkehrungen, für die durch den Rücktritt erfolgenden Maßnahmen und für den entgangenen Gewinn verlangen.

 

Die Stornierungskosten lauten wie folgt:

 

– bis 6 Wochen vor Seminarbeginn 20 % der Seminarkosten

 

– bis 4 Wochen vor Seminarbeginn 50 % der Seminarkosten

 

Danach ist eine Erstattung nicht mehr möglich und der Gesamtbetrag zu zahlen.

 

Mitnahme von Hunden

 

Zu allen Veranstaltungen ist das Mitbringen von Hunden gestattet, sofern dieses nicht ausdrücklich in der Veranstaltungsbeschreibung ausgeschlossen ist. Eine Mitnahme ist dem Veranstalter vor Veranstaltungsbeginn textlich mitzuteilen.

 

Der Veranstalter (RHEINGASSI) bittet darum, läufige Hündinnen auf Rücksicht der weiteren Teilnehmer zu Hause zu lassen. In einzelnen Fällen kann nach Rücksprache mit RHEINGASSI (Veranstalter) individuell entschieden werden.

 

Der Teilnehmer versichert ausdrücklich, dass sein mitgebrachter Hund eine gültige Tollwut-Impfung besitzt und frei von ansteckenden Krankheiten ist.

 

Alle mitgebrachten Hunde sind auf dem Gelände der jeweiligen Veranstaltungsstätte angeleint zu führen. Ein Ableinen ist nur auf den entsprechend gekennzeichneten Flächen auf dem Gelände nach Rücksprache mit anderen Teilnehmern gestattet.

 

Etwaige Schäden, die einem Hund durch unsachgemäßes Ableinen oder unsachgemäßer Haltung entstehen, gehen zu Lasten des jeweiligen Hundehalters.

 

Der Halter verpflichtet sich, alle entstandenen Schäden durch seine(n) mitgebrachten Hund(e) zu übernehmen. Er bestätigt mit Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) den Abschluss einer aktuell gültigen Haftpflichtversicherung, welche auf den jeweils mitgebrachten Hund abgeschlossen ist.

 

Sofern während einer aktiven Teilnahme bei einer Veranstaltung (Seminar, Workshop, Vortrag, Wanderung) der Hund und / oder Halter zu Schaden kommen, haftet bei Selbstverschuldung durch den Hund der Halter des jeweiligen Hundes, der den Schaden verursacht hat. Ein Schaden, der zwischen zwei oder mehreren Hunden entsteht, beispielsweise durch den Freilauf auf dem Veranstaltungsgelände nach vorheriger Absprache zwischen Teilnehmern und Veranstalter, tritt die aktuell gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung des Halters ein, dessen Hund beschädigt hat.

 

Sollte ein Teilnehmer und / oder teilnehmender Hund durch das Verschulden des Referenten während einer aktiven Teilnahme bei einer Veranstaltung zu Schaden kommen, haftet im Schadensfall der jeweilige für die Veranstaltung gebuchte Referent.

 

RHEINGASSI (Veranstalter) ist hier von einer Mitschuld ausgenommen.

 

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

 

Sollten einzelne Punkte der Geschäftsbedingung rechtlich unwirksam sein, so bleiben alle anderen Punkte hiervon unberührt.

Geschäftsbedingungen Tagesbetreuung / Urlaub 

 Auszug aus den AGB RHEINGASSI 

 

 

  • Die Preise für RHEINGASSI sind den jeweils geltenden Preislisten zu entnehmen

  • Es gilt Vorauskasse bei allen Abos

  • Wir haben fünf Pakete geschnürt, die sich nach der Anzahl der Tage, die ihr für eure Fellnase buchen wollt, richten. Wollt ihr den Wochentag verändern – kein Problem, das könnt ihr wöchentlich anpassen. Ihr benötigt überraschend einen zusätzlichen Tag? Auch kein Problem, denn diesen könnt ihr auch kurzfristig dazu buchen, sofern wir noch einen Platz frei haben! Die Kosten dafür entrichtet ihr dann einfach in bar.

 

 Das sind die neuen Pakete:

 1   Tag pro Woche     85 € = 21,25 €/ Tag

 2 Tage pro Woche    150 € = 18,75 €/ Tag

 3 Tage pro Woche    200 € = 16,67 €/ Tag

 4 Tage pro Woche    250 € = 15,63 €/ Tag

 5 Tage pro Woche    280 € = 14,00 €/ Tag

 

Einzelner Zusatztag = 21 Euro

 

Wie funktioniert das Abo?

Das Abo wird in Form einer monatlichen Pauschale abgerechnet, die fortlaufend zum Ersten eines Monats, mit dem Namen des Hundes als Verwendungszweck, zu zahlen ist. 

 

        Bankverbindung:

        Sparkasse KölnBonn

        Inh.   Oliver Heermann 

        IBAN: DE80370501981932929324

        BIC:   COLSDE33XXX

 

Bei Kündigung bitten wir euch, uns vier Wochen vor Löschen des Dauerauftrages in schriftlicher Form (Mail, WhatsApp, Nachricht, Notiz) zu unterrichten. 

Ausfälle wegen Urlaub, Läufigkeit der Hündin oder Krankheit können nicht geltend gemacht werden, auch unsere Betriebsferien (vom 24. Dezember bis 1. Januar) sind nicht herausrechenbar. 

Innerhalb der Abos geben wir euch eine Aufnahmegarantie, d. h. euer Hund hat einen festen Platz bei Rheingassi und ihr benötigt keine Voranmeldung - es sei denn, ihr möchtet die Tage tauschen!.

Euer Zweit- & Dritthund erhält bei uns eine 50%ige Ermäßigung

  • Nicht verbrauchte Tage werden nicht zurückerstattet oder in eine andere Woche / Monat übertragen   

  • Es gibt grundsätzlich keine Zwingerhaltung – die Hunde werden  auf dem Grundstück von RHEINGASSI in Gruppen gehalten. In Einzelfällen kann es jedoch dazu kommen, dass Hunde räumlich separiert werden

  • Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass die Abgabe bei RHEINGASSI auf eigene Gefahr geschieht. Der Hundehalter stellt RHEINGASSI von allen Ersatzansprüchen Dritter frei und übernimmt etwaige Schadensersatzforderungen, die durch den eigenen Hund entstehen können. RHEINGASSI übernimmt keinerlei Haftung bezüglich Schäden an dem Tier und bezüglich Schäden, die durch das Tier verursacht wurden. Dies bezieht sich ausdrücklich auf die anderen bei RHEINGASSI mitgeführten Hunde und dort arbeitende Menschen, beziehungsweise Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren Verletzungsfolgen. Ausgenommen sind Schäden, die durch eine bei RHEINGASSI nachgewiesene grob fahrlässige oder schuldhafte Pflichtverletzung entstanden ist

  • Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass, im Falle von Verletzungen oder Erkrankungen des Hundes, alle notwendigen Hilfemaßnahmen durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte erfolgen sollen. Die hierdurch entstandenen Kosten werden in vollem Umfang vom Hundehalter übernommen. Der Abschluss eines tierärztlichen Behandlungsvertrages erfolgt ausschließlich im Namen des Hundehalters.

  • Der Hundehalter bestätigt, dass der Hund eine gültige Tierhalterhaftpflicht-versicherung hat.

  • Der Hundehalter versichert, dass der Hund gegen folgende Krankheiten geimpft ist (nach der derzeitigen Impf-Empfehlung der Tierärzte): Staupe, Parvovirose ("Katzenseuche"), Hepatitis (Ansteckende Leberentzündung), Leptospirose, Tollwut und Zwingerhusten. Der Impfausweis ist bei/vor dem ersten Besuch bei RHEINGASSI vorzulegen/zu hinterlegen und etwaige Impf-Auffrischungen sind unaufgefordert mitzuteilen

  • Der Hundehalter verpflichtet sich, seinen Hund regelmäßig gegen Parasiten wie Zecken, Flöhe, Läuse, Milben, usw. zu behandeln. Für etwaige Ansteckung übernimmt RHEINGASSI keine Verantwortung 

  • Bei Auffälligkeiten wie Durchfall, Husten, verklebte Augen, Schlappheit oder anderweitigen schlechtem Gesundheitszustand kann der Hund aufgrund der Ansteckungsgefahr des Rudels nicht zu RHEINGASSI gebracht werden

  • Die Abgabe einer läufigen Hündin ist nur nach vorheriger Absprache möglich 

  • Der Hundehalter wird umgehend benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche Schäden auftreten. Der Hundehalter versichert für diesen Zweck, seine oder die telefonische Erreichbarkeit seiner Vertretung  /Notfall-Kontaktperson RHEINGASSI bei Abgabe des Hundes mitzuteilen.

  • Besonderheiten bei der Verpflegung oder im Verhalten des Hundes sind RHEINGASSI bei Abgabe des Tieres schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für evt. medizinische Versorgung.

  • Wird ein Hund nicht bei RHEINGASSI abgeholt, ist RHEINGASSI berechtigt, den Hund nach einer Übergangszeit von 5 Tagen in einem Tierheim unterzubringen. Die dadurch entstandenen  Kosten werden dem Halter in Rechnung gestellt

  • RHEINGASSI behält sich für nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs oder der Unterbringungsdauer Preisänderungen vor. Dies gilt auch für Preisanpassungen, wenn die vom Halter angegebene Klassifizierung des jeweiligen Tieres nicht stimmt oder sich während des Aufenthaltes verändert

  • Unsere Erreichbarkeit ist Montags bis Donnerstags 07:00-10:30 Uhr und 14:15-19:00 Uhr, am Freitag 07:00-10:30 Uhr und 14:15-18:30 Uhr

  • Bei verspäteter Abholung berechnen wir pro angefangener viertel Stunde 5€

  • Wir fertigen von Zeit zu Zeit Fotos und Videos von unserem Rudel an und veröffentlichen diese auf unseren Internetseiten

 

 

 

 

Stand: Köln, März 2022

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